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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand 01.01.2013



1. Geltung der Bedingungen


Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Wenger Sicherheitstechnik AG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware, Anlagen oder Leistung (Werk) gelten diese Bestimmungen als akzeptiert. Besondere Bedingungen des Bestellers, die mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten nur, wenn Wenger Sicherheitstechnik AG sich damit schriftlich einverstanden erklärt hat. Allfällige Schadenersatzansprüche infolge eines möglichen Lieferverzuges können nicht anerkannt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss


Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge werden erst durch die Auftragsbestätigung von Wenger Sicherheitstechnik AG für beide Seiten verbindlich festgelegt. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Wenger Sicherheitstechnik AG. Kann Wenger Sicherheitstechnik AG aus Gründen von höherer Gewalt, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Fehler des Lieferanten oder anderen Umständen, Wenger Sicherheitstechnik AG nicht beeinflussen kann, nicht liefern, Wenger Sicherheitstechnik AG berechtigt, den Vertrag entschädigungslos aufzuheben. Art 191 OR wird wegbedungen.

3. Preise


Die Preise verstehen sich netto, ohne Verpackung, in frei verfügbaren Schweizer Franken, ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten, wie die Kosten für Fracht, Versicherung, Bewilligung, Steuern, Abgaben, Gebühren usw., gehen zu Lasten des Bestellers. Preisangaben in Preislisten oder Katalogen stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung, die vorher nicht angekündigt werden muss. Wenger Sicherheitstechnik AG genannten Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt..

4. Zahlungsbedingungen


Die Zahlungsbedingungen sind 30% bei Bestellung, und die Restzahlung nach Rechnungsstellung nach Abnahme der Installation innert 30 Tagen netto. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von Wenger Sicherheitstechnik AG nicht anerkannten Gegenforderung zu kürzen oder zurückzubehalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile oder Leistungen fehlen, dadurch aber der Gebrauch des Werks nicht verunmöglicht wird, oder wenn sich am Werk Nachbesserungsarbeiten als notwendig erweisen.

5. Eigentumsvorbehalt


Die Lieferung und die erbrachte Leistung bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Wenger Sicherheitstechnik AG. Der Besteller ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Wenger Sicherheitstechnik AG von sich aus einseitig einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister beim zuständigen Amt vornehmen kann.

6. Prüfung


Der Besteller hat das Werk innert 10 Tagen zu prüfen und Wenger Sicherheitstechnik AG allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, so gilt das Werk als genehmigt. Erweist sich das Werk bei der Ablieferung als nicht vertragskonform, so hat der Besteller Wenger Sicherheitstechnik AG umgehend Gelegenheit zu geben, die Mängel so rasch als möglich zu beheben. Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhaftem Werk, insbesondere auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages, ist ausgeschlossen. Minderung, Wandelung, Rücktritt und Schadenersatz (inkl. dem aus Mangelfolgeschäden) werden wegbedungen.

7. Garantie


Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Ablieferung. Die Garantie erstreckt sich nur auf Material- oder Ausführungsfehler. Indirekte oder Mangelfolgeschäden sind in jedem Fall von der Garantie ausgeschlossen, wie auch Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Die Garantie erlischt voll und sofort, wenn das Werk unsachgemäß behandelt oder nicht zweckentsprechend eingesetzt wird, oder wenn vom Besteller Änderungen oder Reparaturen eigenmächtig vorgenommen oder veranlasst werden. Die Garantie wird gemäß den Lieferbedingungen geleistet. Sie entspricht in der Regel der Hersteller-Garantie und wird ausschließlich für Teile geleistet; allfällige Arbeitsauslagen sind vom Käufer zu tragen. Sollte der Käufer oder Dritte selbst versuchen, einen allfälligen Defekt zu beheben, entfällt die Garantieleistung.

8. Haftpflicht


Entstehen in Folge Installationsarbeiten am Werk oder an Gegenständen welche von Wenger Sicherheitstechnik AG direkt und nicht direkt bearbeitet wurden, durch Schlitz-, Fräs-, Bohrarbeiten oder ähnlichen Einwirkungen Schäden, so ist Wenger Sicherheitstechnik AG vollumfänglich von der Haftpflicht für Schäden, Folgeschäden sowie Schadenersatz befreit (Bauherrenhaftpflicht). Die Versicherung ist Sache der Bauherrschaft.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Wenger Sicherheitstechnik AG in 6600 Locarno. Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizerischen Recht.