Wenger-Bildcollage mit Firmenfahrzeug, Beratung, Wohnhaus, Gewerbe und Alarmtechnik

VON ROMANSHORN AUS. FÜR IHRE SICHERHEIT.

Alarmanlagen und Videoüberwachung für Privat und Gewerbe

Sicherheitstechnik – persönlich geplant, fachgerecht installiert und schweizweit betreut.
Ein Zuhause, das sich sicher anfühlt. Ein Betrieb, der geschützt bleibt. Wenger Sicherheitstechnik AG plant Alarmanlagen und Videoüberwachung passend zu Ihrem Alltag – von Romanshorn aus schweizweit.

  • Persönliche Planung
  • Installation & Einweisung
  • Service & Weiterentwicklung

Sicherheit beginnt mit Ihrem Objekt.

Nicht mit einer Produktnummer. Wählen Sie den Einstieg, der zu Ihrer Situation passt.

Entspanntes Paar beim gemeinsamen Frühstück zu Hause
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ZUHAUSE

Für Privatkunden

Haus, Wohnung oder bestehende Anlage: Schutz sinnvoll planen, einfach bedienen und bei Bedarf erweitern.

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Freundliche Unternehmerin hinter dem Tresen eines kleinen Geschäfts
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IM BETRIEB

Für Unternehmen

Büro, Verkauf, Werkstatt oder Lager: Bereiche, Berechtigungen und Alarmabläufe gemeinsam durchdenken.

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Drei Aufgaben. Ein stimmiges Konzept.

Fensterrahmen mit einem dezenten Öffnungsmelder
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Alarmanlagen

Zugänge und Räume passend absichern. Festlegen, wer bei einer Meldung informiert wird.

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Dezente Aussenkamera unter einem Dachvorsprung über einem privaten Hof
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Videoüberwachung

Relevante Bereiche im Blick behalten – mit sorgfältig geplanter Kameraposition und Bildqualität.

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Eingerüsteter Rohbau mit Baumaterial und Baustellenzaun
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Baustellenüberwachung

Zufahrten, Material und wechselnde Bauphasen in einem zeitlich begrenzten Konzept berücksichtigen.

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Von Romanshorn aus in der ganzen Schweiz im Einsatz.

Persönliche Planung und fachgerechte Installation – für Privatkunden und Unternehmen an ausgewählten Standorten und nach Absprache schweizweit.

Häufige Fragen

Kann eine bestehende Anlage weitergenutzt werden?

Das lässt sich nach einer Bestandsaufnahme beurteilen. Zustand, Hersteller, Schnittstellen und gewünschte Erweiterungen entscheiden darüber, ob ein Ausbau oder ein Ersatz sinnvoll ist.

Was sollte ich für ein Erstgespräch bereithalten?

Hilfreich sind der Objektstandort, die Nutzung, ein einfacher Grundriss und Angaben zur vorhandenen Anlage. Bitte keine vertraulichen Sicherheitsdetails über eine öffentlich zugängliche Vorschau übermitteln.

Wie beurteilen Versicherungen Alarmanlagen und Videoüberwachung?

Alarmanlagen gelten als zusätzliche Schutzmassnahme: Ihre Meldung erhöht das Entdeckungsrisiko und sollte fachgerecht geplant werden. Kameras können ergänzen, ersetzen einen wirksamen Einbruchschutz aber nicht. Entscheidend ist ein abgestimmtes Konzept aus mechanischer Sicherung, Alarmierung und – wo sinnvoll – Videoüberwachung. Mehr dazu bei Helvetia Schweiz (externer Link).

Senkt eine Alarmanlage automatisch die Versicherungsprämie?

Nein, einen allgemeinen automatischen Prämienrabatt gibt es nicht. Ob eine Anlage berücksichtigt oder sogar verlangt wird, hängt vom Versicherer, vom Vertrag und vom Risiko ab. Klären Sie deshalb vorab schriftlich, welche Technik, Alarmweiterleitung, Wartung oder Kontrolle anerkannt wird. Musterbedingungen des Schweizerischen Versicherungsverbands zeigen, dass vereinbarte Alarmanlagen betriebsbereit gehalten und anerkannte Anlagen periodisch durch eine Fachfirma geprüft werden müssen. SVV-Musterbedingungen ansehen (PDF, externer Link).

Können Videoaufnahmen nach einem Einbruch als Beweis dienen?

Sie können die Aufklärung unterstützen; ob private Aufnahmen als Beweis zugelassen werden, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Die Kamera muss datenschutzkonform ausgerichtet und betrieben werden: grundsätzlich auf das eigene Grundstück, verhältnismässig, transparent und mit begrenztem Zugriff sowie kurzer Speicherdauer. Aufnahmen einer Straftat gehören an die Polizei und nicht ins Internet. Hinweise des EDÖB (externer Link).