
ZUHAUSE
Für Privatkunden
Haus, Wohnung oder bestehende Anlage: Schutz sinnvoll planen, einfach bedienen und bei Bedarf erweitern.
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VON ROMANSHORN AUS. FÜR IHRE SICHERHEIT.
Sicherheitstechnik – persönlich geplant, fachgerecht installiert und schweizweit betreut.
Ein Zuhause, das sich sicher anfühlt. Ein Betrieb, der geschützt bleibt. Wenger Sicherheitstechnik AG plant Alarmanlagen und Videoüberwachung passend zu Ihrem Alltag – von Romanshorn aus schweizweit.
Nicht mit einer Produktnummer. Wählen Sie den Einstieg, der zu Ihrer Situation passt.

ZUHAUSE
Haus, Wohnung oder bestehende Anlage: Schutz sinnvoll planen, einfach bedienen und bei Bedarf erweitern.
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IM BETRIEB
Büro, Verkauf, Werkstatt oder Lager: Bereiche, Berechtigungen und Alarmabläufe gemeinsam durchdenken.
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Zugänge und Räume passend absichern. Festlegen, wer bei einer Meldung informiert wird.
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Relevante Bereiche im Blick behalten – mit sorgfältig geplanter Kameraposition und Bildqualität.
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Zufahrten, Material und wechselnde Bauphasen in einem zeitlich begrenzten Konzept berücksichtigen.
Mehr erfahrenPersönliche Planung und fachgerechte Installation – für Privatkunden und Unternehmen an ausgewählten Standorten und nach Absprache schweizweit.

Sicherheit vor Ort

Sicherheit vor Ort

Sicherheit vor Ort

Sicherheit vor Ort

Sicherheit vor Ort

Sicherheit vor Ort
Das lässt sich nach einer Bestandsaufnahme beurteilen. Zustand, Hersteller, Schnittstellen und gewünschte Erweiterungen entscheiden darüber, ob ein Ausbau oder ein Ersatz sinnvoll ist.
Hilfreich sind der Objektstandort, die Nutzung, ein einfacher Grundriss und Angaben zur vorhandenen Anlage. Bitte keine vertraulichen Sicherheitsdetails über eine öffentlich zugängliche Vorschau übermitteln.
Alarmanlagen gelten als zusätzliche Schutzmassnahme: Ihre Meldung erhöht das Entdeckungsrisiko und sollte fachgerecht geplant werden. Kameras können ergänzen, ersetzen einen wirksamen Einbruchschutz aber nicht. Entscheidend ist ein abgestimmtes Konzept aus mechanischer Sicherung, Alarmierung und – wo sinnvoll – Videoüberwachung. Mehr dazu bei Helvetia Schweiz (externer Link).
Nein, einen allgemeinen automatischen Prämienrabatt gibt es nicht. Ob eine Anlage berücksichtigt oder sogar verlangt wird, hängt vom Versicherer, vom Vertrag und vom Risiko ab. Klären Sie deshalb vorab schriftlich, welche Technik, Alarmweiterleitung, Wartung oder Kontrolle anerkannt wird. Musterbedingungen des Schweizerischen Versicherungsverbands zeigen, dass vereinbarte Alarmanlagen betriebsbereit gehalten und anerkannte Anlagen periodisch durch eine Fachfirma geprüft werden müssen. SVV-Musterbedingungen ansehen (PDF, externer Link).
Sie können die Aufklärung unterstützen; ob private Aufnahmen als Beweis zugelassen werden, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Die Kamera muss datenschutzkonform ausgerichtet und betrieben werden: grundsätzlich auf das eigene Grundstück, verhältnismässig, transparent und mit begrenztem Zugriff sowie kurzer Speicherdauer. Aufnahmen einer Straftat gehören an die Polizei und nicht ins Internet. Hinweise des EDÖB (externer Link).